Was steht in einem Kreditvertrag?
Ein Kreditvertrag soll transparent und gut verständlich sein. Für Sie als Konsument/-in muss klar ersichtlich sein, was Sie der Kredit unter dem Strich kostet und über welchen Zeitraum Sie wie viel monatlich bezahlen.
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben, bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, den Kreditvertrag gelesen und verstanden zu haben. Mit Ihrer Unterschrift ist der Kreditvertrag rechtsgültig.
Ihre Rechte und Pflichten im Kreditvertrag. Das ist für Sie relevant:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, vom Kreditvertrag innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen zurückzutreten.
Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Pflichten aus dem Kreditvertrag vor Ablauf der vertraglich festgesetzten Laufzeit zu erfüllen – also abzubezahlen. In diesem Fall besteht ein Anspruch auf Erlass der Zinsen und auf eine angemessene Ermässigung der Kosten, die auf die nicht beanspruchte Kreditdauer entfallen.
Echtheitsgeprüfte Ausweiskopie
Sie sind verpflichtet, Ihrem Kreditantrag eine sog. echtheitsgeprüfte (auch beglaubigte) Ausweiskopie beizulegen. Wie Sie zu dieser kommen, erklären wir hier.
Verzug
Sie haben die Pflicht, Ihre monatlichen Raten fristgerecht zu zahlen. Bezahlen Sie pünktlich, um zusätzliche Kosten zu verhindern.
Bankkonto
Die Angabe Ihrer Kontodaten oder ein Überweisungsauftrag (LSV) ist weniger eine Pflicht als eine Notwendigkeit. Die Sicherheit Ihrer Daten ist jederzeit garantiert.
Steuererklärung
Sie können die Zinsen für Ihren Privatkredit von den steuerbaren Einkünften abziehen. Alles Wissenswerte dazu finden Sie hier.
Rechte und Pflichten des Kreditinstituts
Das Kreditinstitut hat aber auch das Recht, vom Kreditvertrag zurückzutreten, falls Sie Ihre Kreditraten nicht fristgerecht zahlen und in Verzug geraten.
Für alle, die es ganz genau wissen möchten – hier geht’s zum KKG (Bundesgesetz zum Konsumkredit).
Wichtig: Das KKG kommt nur bei Krediten ab CHF 500.– bis CHF 80’000.– zur Anwendung.