Kann ich einen Kredit von der Steuer abziehen?
Der Kredit ist nicht abzugsfähig, aber die Zinsen (sog. Schuldzinsen) von Privatkrediten sind grundsätzlich steuerabzugsfähig.
Im Detail heisst das:
- Privatpersonen können die im laufenden Steuerjahr gezahlten Schuldzinsen in der Steuererklärung von den steuerbaren Einkünften abziehen.
- Die Zinsen sind sowohl von der Bundessteuer als auch von der Gemeindesteuer abziehbar.
- Schuldzinsen können bis zu einer Obergrenze von maximal CHF 50'000 (plus Vermögenserträgen) in Abzug gebracht werden. Dieser Freibetrag ist in der Regel ausreichend, um die Zinsen im vollen Umfang abzuziehen.
Der Schuldzinsabzug lohnt sich!
Bei einem Kreditbetrag von CHF 25’000.– mit einer Laufzeit von 36 Monaten liegen die Zinskosten im ersten Jahr schnell bei CHF 1'800.–. Bei einem angenommenen Steuersatz von zehn Prozent ist somit eine Steuerersparnis von CHF 180 möglich. (Quelle Rechenbeispiel: Comparis)
Was genau kann geltend gemacht werden?
Nur die Zinsen sind abzugsfähig
Diese Schuldzinsen entsprechen aber nicht der Summe der Geldbeträge, die Sie monatlich an das Kreditinstitut zahlen. Diese monatlichen Raten setzen sich nämlich aus der Tilgungsrate plus Zinsen zusammen. Der Tilgungsanteil kann nicht von den Steuern abgezogen werden. Folglich dürfen Sie in der Steuererklärung auch nur den Teil der Schuldzinsen ansetzen und nichts, was darüber hinaus geht.
Wissenswert
Privatkrediten wird der abzugsfähige Betrag von Jahr zu Jahr geringer. Grund dafür ist, dass die Zinsen immer vom verbleibenden (noch zu zahlenden) Kreditbetrag berechnet wird, der über die Kreditlaufzeit immer kleiner wird. Gleichzeitig nimmt der Tilgungsanteil aber zu. Vergleichen Sie doch mal die Steuerabzüge zum Ende der Kreditrückzahlung und zu Beginn der Tilgung. Sie werden deutliche Unterschiede in der Höhe der Abzugssummen feststellen.
Es ist weniger kompliziert, als es aussieht
Kreditinstitute stellen die gezahlten Schuldzinsen in einer Zinsbescheinigung einmal im Jahr zusammen (inkl. ausstehender Restschuld per 31. Dezember) und lassen diese in der Regel unaufgefordert Ihren Kunden am Anfang des neuen Jahres zukommen. Fragen Sie unbedingt bei Ihrem Kreditinstitut nach, falls Sie keine Zinsbescheinigung erhalten.